Dienstag, 27. Dezember 2011

Petition "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen"

Am 16. Dezember hat der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier (SPÖ) dem Parlament eine Petition mit dem Titel "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen" übergeben, welche seit 20. Dezember auch online unterzeichnet werden kann.[1]

Zwar gibt es gesetzliche Regelungen, wonach dem Angeklagten im Fall eines Freispruches Kosten ersetzen zu sind, die Sätze sind jedoch ausgesprochen niedrig (z.B.: max. € 5.000 nach einem Geschworenenverfahren über zwei Instanzen). Bei umfangreicheren Prozessen sind dadurch oft nicht einmal die Kosten für Aktenkopien gedeckt [2], ganz zu schweigen von den Kosten für Anwälte, Gutachter, Reisekosten oder gar Verdienstausfälle. Nicht jeder Bürger besitzt eine Rechtsschutzversicherung welche solche Fälle abdeckt. Daher führen derartige „Gebührenfallen“ zu einer Zweiklassenjustiz, bei der Personen mit geringen Vermögen der Zugang zum Rechtsstaat beträchtlich erschwert, wenn nicht sogar komplett verwehrt wird. Bei länger andauernden Prozessen stehen die Angeklagten nach ihrem Freispruch auch oft vor dem Ruin [3]. Justizministerin Beatrix Karl ist sich zwar des Problems offensichtlich bewusst, weigert sich jedoch hier gegenzusteuern [4]

Ein derartiger Zustand darf in einem modernen Rechtsstaat nicht vorkommen – die entsprechenden Gesetze bzw. Verordnungen gehören dringend abgeändert. Die Piratenpartei Österreichs unterstützt daher die Petition des Abgeordneten Maier und fordert alle mündigen Bürger auf, eine Zustimmungserklärung dafür abzugeben [5]


Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):

Peter Stadlmaier – Justizsprecher


[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Uebersicht
[2] http://derstandard.at/1317019026407/Kosten-Rechtsanwaelte-fuer-sozial-gerechtere-Gerichtsgebuehren
[3] http://www.profil.at/articles/1043/560/280692/justiz-fuer-tier-schuetzer-rechtsstaat-existenzbedrohung [4] http://www.krone.at/krone/object_id__261140/hxcms/
[5] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung

1 Kommentar:

  1. Ich würde weiter gehen und Rechtsanwälte ausschließlich vom Staat bezahlen. Diese dürften auch keine Provisionen von Klienten annehmen.

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