Freitag, 20. April 2012

Todesstrafe 2.0

Die Aussage des Tiroler WK-PräsidentenBodenseer "Ich wäre in krassen Fällen bei voller Zurechnungsfähigkeit für die Wiedereinführung der Todesstrafe" [1] ist höchst bedenklich und befremdet die Piratenpartei zutiefst. Glaubt Herr Bodenseer tatsächlich, bei Verbrechen, die die härteste aller Strafen verdienen könnten, sei die Zurechnungsfähigkeit jemals eindeutig feststellbar? Mit anderen Worten gefragt: Kann ein Massenmörder/Kinderschänder wirklich bei Sinnen sein? Hier sind sich selbst Fachleute nicht einig! Schließlich diskutieren gerade in Norwegen zahlreiche Experten, ob jemand der einen Massenmord verübt, überhaupt als zurechnungsfähig angesehen werden könnte. Hier gibt es unterschiedliche Ansichten und wenn sich schon diese Experten nicht auf eine klare Definition von Zurechnungsfähigkeit einigen können, wie kann dann Herr Bodenseer so vermessen sein sich hier so klar festzulegen? Vielmehr scheint diese Forderung ein Schrei nach Aufmerksamkeit eines Mannes zu sein, dessen Name der Öffentlichkeit bisher kaum geläufig war und der sich in seiner Funktion als WK-Präsident anderen Themen widmen sollte.

Auch Gerichte irren sich. Das geschieht immer wieder, denn schließlich bestehen auch sie nur aus Menschen und die sind fehlbar. Üblicherweise lassen sich Fehlurteile revidieren und den zu Unrecht Verurteilten kann man wenigstens eine Wiedergutmachung zahlen. Bei der Todesstrafe ist dies jedoch nicht möglich: Wer tot ist bleibt dies auch - egal ob sein Urteil revidiert wird.

Auch wenn der Herr Bodenseer jetzt halbherzig zurückrudert: Die Forderung  steht im Raum und wird wahrscheinlich bei nächster Gelegenheit von  jemand anderem wieder aufgegriffen werden.
Das Menschenrecht auf Leben gilt den Piraten mit als höchstes Gut, und der Staat in seiner Vorbildfunktion darf dieses auf keinen Fall relativieren.






[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/451360_Ruf-nach-Todesstrafe-aus-der-Tiroler-Wirtschaft.html

Mittwoch, 7. März 2012

Fall Karl vs. Rechtsstaat

Unsere Justizministerin lässt sich auch von ihren bisherigen Rückschlägen [1] nicht entmutigen und werkelt munter weiter daran, auch noch die Reste unseres Rechtsstaates zu eliminieren.


Heimlich, still und leise sollen mit einer Novelle zur Strafprozessordnung das Redaktionsgeheimnis sowie die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten, Ärzten, Geistlichen und ähnlichen Berufen ausgehebelt werden. [2] Geht es nach Karl, so kann in Zukunft der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern nicht mehr widersprochen werden, wenn eine Person aus den genannten Berufsgruppen als Beschuldigter geführt wird. Dabei soll nicht wie bisher ein Richter einbezogen werden müssen, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst und mittels "geeigneter Hilfskräfte", welche Aktenteile einzukassieren sind. [3]


Leidvolle Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns, dass dadurch wieder einmal dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet werden. Kein Wunder, dass Juristen und Journalisten auf die Barrikaden steigen. [4]  [5] [6] Aber auch alle Parlamentsparteien (ausser natürlich der ÖVP) haben in seltener Übereinstimmung ihre Ablehnung kundgetan. [7]


Und die Frau Minister? Die versucht zu beschwichtigen: "Eh alles so gelaufen wie üblich". Und ausserdem sei die Novelle ja sogar eine Verbesserung für das Berufsgeheimnis. [8]


Seltsam, dass die dadurch Beglückten das offensichtlich *ganz* anders sehen.


Auch die PPÖ sagt: Finger weg vom Berufsgeheimnis - dieser Teil der Novelle gehört weg!


[1] http://derstandard.at/1330389856453/Sparpaket-aufgeweicht-Karl-gibt-nach-Kein-Freikauf-bei-Korruption
[2] http://www.news.at/articles/1210/510/321274/dubiose-plaene-karl-das-aserbaidschan
[3] http://derstandard.at/1330390636120/Karl-will-Anwalts--und-Redaktionsgeheimnis-aushebeln
[4] http://derstandard.at/1330390684464/Aenderung-der-Strafprozessordnung-Aushebelung-des-Redaktions--und-Anwaltsgeheimnisses-befuerchtet
[5] http://derstandard.at/1330390694902/Aushebelung-von-Anwalts--und-Redaktionsgeheimnis-Das-hebelt-die-Verschwiegenheit-voellig-aus
[6] http://derstandard.at/1330390712836/Pressefreiheits-Watchdog-Frau-Karls-Lebendfalle-fuer-JournalistInnen
[7] http://derstandard.at/1330390649011/Reaktion-Jarolim-SPOe-wird-nicht-mitspielen
[8] http://orf.at/stories/2108775/2108777/

Mittwoch, 29. Februar 2012

(Un-)Sicherheitspolizeigesetz und Datenausverkauf

Fast untergegangen im ACTA-Rummel sind die neuesten Beschlüsse unseres Parlamentes.
Dazu zählen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Polizeidatenabkommen mit den USA.


Zum SPG berichtet die "Wiener Zeitung" [1]:
 "Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird die erweiterte Gefahrenforschung ausgedehnt. Verdichten sich die Anzeichen auf schwere Gewalt gegen die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit weltanschaulichen oder religiösen Gründen, darf der Verfassungsschutz künftig auch bei Einzelpersonen aktiv werden und observieren."

Das ist ein Etikettenschwindel, denn bei ausreichender Verdachtslage (!) können die Behörden auch jetzt schon tätig werden. [2]

"Ein solches Einschreiten muss vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden"

Der Rechtsschutzbeauftrage ist selbst ein Angehöriger des BMI und daher alles andere als unabhängig. Bei dem derzeitigen Aufkommen an diversen Begehren dürfte der Rechtsschutzbeauftragte auch nicht in der Lage sein, solche Anträge sorgsam zu prüfen. [3]

"In der SPG-Novelle wird zudem der Einsatz von Peilsendern definiert. Wenn der Blickkontakt zu einer observierten Person abreißt, dürfen auch Bezugs- oder Begleitpersonen per Handy geortet werden."

Selbiges gilt auch für (angeblich) suizidgefährdete Personen. Auch hier dürfen unbeteiligte als vermeindliche Begleitpersonen mit überwacht werden. [4] Ausserdem ist nach wie vor keine Information der überwachten Personen vorgeschrieben. [5]

Daraus folgt, dass wegen mangelnder Transparenz und Rechtsschutz sowie unverhältnismässigen Eingreifen in die Privatsphäre diese Gesetzesnovelle abzulehnen ist!




Das Polizeidatenabkommen wiederum wird zu einer Einbahnstraße: Dadurch wird den USA weit mehr Zugriff auf österreichische Daten ermöglichen als umgekehrt - immerhin gerät man in Österreich weit einfacher in Polizeidateien als in den USA.

Zudem gelten US-amerikanische Datenschutzregelungen ausschließlich für US-Bürger. Also könnten US-Datenschutzbeauftragte schon rein gesetzlich kein Auge auf Fingerabdruckanfragen wegen Nichtamerikanern haben, kritisiert der Datenschützer Hans G.Zeger. [6]

Auch dieses Abkommen ist daher aus der Sicht der PPÖ ein Fehler!


[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/440171_Erweiterte-Gefahrenforschung-wird-breiter.html
[2] http://www.ueberwacht.at/geschichte-der-verscharfungen/
[3] http://recht.extrajournal.net/2011/10/21/rechtsanwaltskammer-warnt-vor-novelle-zum-sicherheitspolizeigesetz-rechtsstaat-ausgehohlt-16707/
[4] http://derstandard.at/1330389917960/Sicherheitspolizeigesetz-Anwaelte-wehren-sich-gegen-mehr-Handyortung
[5] http://derstandard.at/1329870497288/Sicherheitspolizeigesetz-Daten-Observierter-bleiben-geheim
[6] http://derstandard.at/1326504354048/Brisanter-Datentausch-US-Botschafter-plaediert-fuer-Fingerprint-Vertrag-mit-Oesterreich

Dienstag, 24. Januar 2012

ACTA

Und wieder sollen im Namen des Kampfes gegen Produktpiraterie Bürgerrechte eingeschränkt werden:
Neueste ACTA-Meldung der Futurezone