Die Aussage des Tiroler WK-PräsidentenBodenseer "Ich wäre in
krassen Fällen bei voller Zurechnungsfähigkeit für die Wiedereinführung
der Todesstrafe" [1] ist höchst bedenklich und befremdet die Piratenpartei zutiefst. Glaubt Herr Bodenseer tatsächlich, bei Verbrechen, die
die härteste aller Strafen verdienen könnten, sei die
Zurechnungsfähigkeit jemals eindeutig feststellbar? Mit anderen Worten gefragt: Kann
ein Massenmörder/Kinderschänder wirklich bei Sinnen sein? Hier sind
sich selbst Fachleute nicht einig! Schließlich diskutieren gerade in Norwegen zahlreiche Experten, ob jemand der einen Massenmord verübt, überhaupt als zurechnungsfähig angesehen werden könnte.
Hier gibt es unterschiedliche Ansichten und wenn sich schon diese Experten
nicht auf eine klare Definition von Zurechnungsfähigkeit einigen können,
wie kann dann Herr Bodenseer so vermessen sein sich hier so klar
festzulegen? Vielmehr scheint diese Forderung ein Schrei nach Aufmerksamkeit
eines Mannes zu sein, dessen Name der Öffentlichkeit bisher kaum
geläufig war und der sich in seiner Funktion als WK-Präsident anderen
Themen widmen sollte.
Auch Gerichte irren sich. Das geschieht immer wieder, denn schließlich bestehen auch sie nur aus Menschen und die sind
fehlbar. Üblicherweise lassen sich Fehlurteile revidieren und den zu Unrecht Verurteilten kann man wenigstens eine Wiedergutmachung zahlen. Bei
der Todesstrafe ist dies jedoch nicht möglich: Wer tot ist bleibt dies auch - egal ob sein Urteil revidiert wird.
Auch wenn der Herr Bodenseer jetzt halbherzig zurückrudert: Die Forderung steht im Raum und wird wahrscheinlich bei nächster Gelegenheit von jemand anderem wieder aufgegriffen werden.
Das Menschenrecht auf Leben gilt den Piraten mit als höchstes Gut,
und der Staat in seiner Vorbildfunktion darf dieses auf keinen Fall relativieren.
[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/451360_Ruf-nach-Todesstrafe-aus-der-Tiroler-Wirtschaft.html
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