Dienstag, 27. Dezember 2011

Petition "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen"

Am 16. Dezember hat der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier (SPÖ) dem Parlament eine Petition mit dem Titel "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen" übergeben, welche seit 20. Dezember auch online unterzeichnet werden kann.[1]

Zwar gibt es gesetzliche Regelungen, wonach dem Angeklagten im Fall eines Freispruches Kosten ersetzen zu sind, die Sätze sind jedoch ausgesprochen niedrig (z.B.: max. € 5.000 nach einem Geschworenenverfahren über zwei Instanzen). Bei umfangreicheren Prozessen sind dadurch oft nicht einmal die Kosten für Aktenkopien gedeckt [2], ganz zu schweigen von den Kosten für Anwälte, Gutachter, Reisekosten oder gar Verdienstausfälle. Nicht jeder Bürger besitzt eine Rechtsschutzversicherung welche solche Fälle abdeckt. Daher führen derartige „Gebührenfallen“ zu einer Zweiklassenjustiz, bei der Personen mit geringen Vermögen der Zugang zum Rechtsstaat beträchtlich erschwert, wenn nicht sogar komplett verwehrt wird. Bei länger andauernden Prozessen stehen die Angeklagten nach ihrem Freispruch auch oft vor dem Ruin [3]. Justizministerin Beatrix Karl ist sich zwar des Problems offensichtlich bewusst, weigert sich jedoch hier gegenzusteuern [4]

Ein derartiger Zustand darf in einem modernen Rechtsstaat nicht vorkommen – die entsprechenden Gesetze bzw. Verordnungen gehören dringend abgeändert. Die Piratenpartei Österreichs unterstützt daher die Petition des Abgeordneten Maier und fordert alle mündigen Bürger auf, eine Zustimmungserklärung dafür abzugeben [5]


Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):

Peter Stadlmaier – Justizsprecher


[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Uebersicht
[2] http://derstandard.at/1317019026407/Kosten-Rechtsanwaelte-fuer-sozial-gerechtere-Gerichtsgebuehren
[3] http://www.profil.at/articles/1043/560/280692/justiz-fuer-tier-schuetzer-rechtsstaat-existenzbedrohung [4] http://www.krone.at/krone/object_id__261140/hxcms/
[5] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung



Bei der Vorratsdatenspeicherung sollen alle Verbindungsdaten aller Bürger für mindestens sechs Monate gespeichert werden.

Das bedeutet, dass bei allen Telefonaten die Telefonnummern, die Uhrzeit, die Dauer und bei Mobiltelefonen auch der Standort jedes Gespräches und die ID der verwendeten Geräte aufgezeichnet werden. Im Internet sollen die IP-Adressen und die E-Mail Adressen aller Verbindungen gespeichert werden.

Durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Besonders für Personen, deren Kommunikation besondere Sicherheit erfordert, könnte die Vorratsdatenspeicherung einen gefährlichen Eingriff in die berufliche Bewegungsfreiheit bedeuten (Journalisten, Rechtsanwälte, Mitarbeiter verschiedener NGOs). Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers.

Mit dem Beschluss, in Österreich die Vorratsdatenspeicherung einzuführen - nachdem sie in Deutschland, Bulgarien, Rumänien und Zypern bereits wieder abgeschafft wurde - hat unsere Bundesregierung sämtliche Vernunft über Bord geworfen und ist drauf und dran ein Gesetz zu schaffen, welches nicht nur massiv die Bürgerrechte beeinträchtigt und dessen Umsetzung enorme Kosten verursachen wird, sondern das auch noch gute Chancen hat durch eine bereits anhängige Klage beim EuGH wieder gekippt zu werden.

Wie "Die Presse" [1] und der "Standard" [2] bereits berichteten, wollen Justiz- und Innenministerium die Vorratsdaten auch für Zivilprozesse und die Verfolgung von Kleinstkriminalität auswerten dürfen. Dieser nur durch Zufall an die Öffentlichkeit gedrungene Vorstoß reiht sich nahtlos in eine Reihe vorangegangener Forderungen der beiden Ministerien nach längerer Speicherdauer und geringeren Zugriffshürden ein.

Zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet, wurden ca. 160 Stellungnahmen abgegeben. [3] Sie zeichnen insgesamt ein klares Bild der Ablehnung. Eine Umsetzung muß als bewusste Missachtung der verschiedenen sachkundigen Organisationen und engagierten Bürger gewertet werden. Die Piratenpartei Österreichs hat sich bereits 2009 gegen die VDS ausgesprochen [4] und an dieser Beurteilung hat sich bis heute nichts geändert.

Derzeit gibt es eine neue Möglichkeit gegen die Einführung der VDS einzutreten: Die Plattform "AKVorrat" [5] hat eine Bürgerinitiative gestartet, bei der nicht nur Unterschriften gesammelt werden, sondern -zum ersten mal in der Geschichte der Republik- die Bürger auch online ihre Stimme abgeben können. [6]

Dies ist wahrscheinlich die letzte Gelegenheit, unserer Regierung ein deutliches Zeichen zu setzen um sie von ihrem Vorhaben abzubringen.

Jeder mündige Österreicher sollte daher diese Initiative unterstützen!


Dienstag, 20. Dezember 2011

Nachruf



in memoriam


Florian Hufsky a.k.a. "oneup!"

13.11.1986 – 16.12.2009


Rest in pixels!

Mittwoch, 9. November 2011

Die „Entschärfung“ des Sicherheitspolizeigesetzes


Laut diversen Zeitungsberichten [1][2][3] hätte Innenministerin Mikl-Leitner das Sicherheitspolizeigesetz angeblich noch einmal entschärft – doch wie sehen diese Änderungen tatsächlich aus?

Es sei nun klargestellt, dass unter den erweiterten Möglichkeiten zur Observation nur Peilsender gemeint wären und nicht „Trojaner“ auf dem Computer. Die Definition lautet nun „Einsatz technischer Mittel mit Übertragung von Signalen“. Wieder ein sehr dehnbarer Begriff. De facto hat man also nur einen Gummiparagrafen durch einen anderen ersetzt. Wenn die Frau Minister Peilsender meint, warum schreibt sie dann nicht einfach „Peilsender“ ins Gesetz?
Der Rechtsschutzbeauftragte werde nun auch bei der „Erweiterten Gefahrenforschung“ und der Datenverarbeitung eingebunden, heisst es. Da besagter Rechtsschutzbeauftragter allerdings ein Kollege der ermittelnden Beamten ist, der nebenbei auch noch andere Aufgaben hat und auf sich alleine gestellt ist, kann man sich leicht ausmalen, was dieser „Rechtsschutz“ wohl wert ist: Nicht mal das Papier, auf dem diese Bestimmungen gedruckt werden.
Zuletzt wird noch verkündet, die Löschungspflicht von Daten sei nun "Ganz klar definiert". Tatsächlich soll dies nun nach spätestens einem Jahr geschehen, *wenn keine Gefahr mehr droht*. Wer letzteres beurteilt bleibt offen – also wieder ein Gummiparagraf.
Nach wie vor fehlt die richterliche Genehmigung zur Überwachung.
Nach wie vor ist es erlaubt, unbeteiligte Personen („Begleitpersonen“) mit zu überwachen.
Nach wie vor ist es möglich, durch Berufung auf „Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden“ freie Berichterstattung oder gar kritische Darstellung dieser Behörden zu unterbinden.
Fazit: Diese „Entschärfungen“ sind nichts anders als Kosmetik und die Erläuterungen der Ministerin lediglich leere Worthülsen. Dieses Gesetz bleibt auch nach den Änderungen untauglich, mißbrauchsanfällig und gefährlich. Die Piratenpartei Österreichs hält daher ihre Ablehnung dieses Gesetzes [4] voll aufrecht.