Mittwoch, 29. Februar 2012

(Un-)Sicherheitspolizeigesetz und Datenausverkauf

Fast untergegangen im ACTA-Rummel sind die neuesten Beschlüsse unseres Parlamentes.
Dazu zählen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Polizeidatenabkommen mit den USA.


Zum SPG berichtet die "Wiener Zeitung" [1]:
 "Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird die erweiterte Gefahrenforschung ausgedehnt. Verdichten sich die Anzeichen auf schwere Gewalt gegen die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit weltanschaulichen oder religiösen Gründen, darf der Verfassungsschutz künftig auch bei Einzelpersonen aktiv werden und observieren."

Das ist ein Etikettenschwindel, denn bei ausreichender Verdachtslage (!) können die Behörden auch jetzt schon tätig werden. [2]

"Ein solches Einschreiten muss vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden"

Der Rechtsschutzbeauftrage ist selbst ein Angehöriger des BMI und daher alles andere als unabhängig. Bei dem derzeitigen Aufkommen an diversen Begehren dürfte der Rechtsschutzbeauftragte auch nicht in der Lage sein, solche Anträge sorgsam zu prüfen. [3]

"In der SPG-Novelle wird zudem der Einsatz von Peilsendern definiert. Wenn der Blickkontakt zu einer observierten Person abreißt, dürfen auch Bezugs- oder Begleitpersonen per Handy geortet werden."

Selbiges gilt auch für (angeblich) suizidgefährdete Personen. Auch hier dürfen unbeteiligte als vermeindliche Begleitpersonen mit überwacht werden. [4] Ausserdem ist nach wie vor keine Information der überwachten Personen vorgeschrieben. [5]

Daraus folgt, dass wegen mangelnder Transparenz und Rechtsschutz sowie unverhältnismässigen Eingreifen in die Privatsphäre diese Gesetzesnovelle abzulehnen ist!




Das Polizeidatenabkommen wiederum wird zu einer Einbahnstraße: Dadurch wird den USA weit mehr Zugriff auf österreichische Daten ermöglichen als umgekehrt - immerhin gerät man in Österreich weit einfacher in Polizeidateien als in den USA.

Zudem gelten US-amerikanische Datenschutzregelungen ausschließlich für US-Bürger. Also könnten US-Datenschutzbeauftragte schon rein gesetzlich kein Auge auf Fingerabdruckanfragen wegen Nichtamerikanern haben, kritisiert der Datenschützer Hans G.Zeger. [6]

Auch dieses Abkommen ist daher aus der Sicht der PPÖ ein Fehler!


[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/440171_Erweiterte-Gefahrenforschung-wird-breiter.html
[2] http://www.ueberwacht.at/geschichte-der-verscharfungen/
[3] http://recht.extrajournal.net/2011/10/21/rechtsanwaltskammer-warnt-vor-novelle-zum-sicherheitspolizeigesetz-rechtsstaat-ausgehohlt-16707/
[4] http://derstandard.at/1330389917960/Sicherheitspolizeigesetz-Anwaelte-wehren-sich-gegen-mehr-Handyortung
[5] http://derstandard.at/1329870497288/Sicherheitspolizeigesetz-Daten-Observierter-bleiben-geheim
[6] http://derstandard.at/1326504354048/Brisanter-Datentausch-US-Botschafter-plaediert-fuer-Fingerprint-Vertrag-mit-Oesterreich

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