Die Aussage des Tiroler WK-PräsidentenBodenseer "Ich wäre in
krassen Fällen bei voller Zurechnungsfähigkeit für die Wiedereinführung
der Todesstrafe" [1] ist höchst bedenklich und befremdet die Piratenpartei zutiefst. Glaubt Herr Bodenseer tatsächlich, bei Verbrechen, die
die härteste aller Strafen verdienen könnten, sei die
Zurechnungsfähigkeit jemals eindeutig feststellbar? Mit anderen Worten gefragt: Kann
ein Massenmörder/Kinderschänder wirklich bei Sinnen sein? Hier sind
sich selbst Fachleute nicht einig! Schließlich diskutieren gerade in Norwegen zahlreiche Experten, ob jemand der einen Massenmord verübt, überhaupt als zurechnungsfähig angesehen werden könnte.
Hier gibt es unterschiedliche Ansichten und wenn sich schon diese Experten
nicht auf eine klare Definition von Zurechnungsfähigkeit einigen können,
wie kann dann Herr Bodenseer so vermessen sein sich hier so klar
festzulegen? Vielmehr scheint diese Forderung ein Schrei nach Aufmerksamkeit
eines Mannes zu sein, dessen Name der Öffentlichkeit bisher kaum
geläufig war und der sich in seiner Funktion als WK-Präsident anderen
Themen widmen sollte.
Auch Gerichte irren sich. Das geschieht immer wieder, denn schließlich bestehen auch sie nur aus Menschen und die sind
fehlbar. Üblicherweise lassen sich Fehlurteile revidieren und den zu Unrecht Verurteilten kann man wenigstens eine Wiedergutmachung zahlen. Bei
der Todesstrafe ist dies jedoch nicht möglich: Wer tot ist bleibt dies auch - egal ob sein Urteil revidiert wird.
Auch wenn der Herr Bodenseer jetzt halbherzig zurückrudert: Die Forderung steht im Raum und wird wahrscheinlich bei nächster Gelegenheit von jemand anderem wieder aufgegriffen werden.
Das Menschenrecht auf Leben gilt den Piraten mit als höchstes Gut,
und der Staat in seiner Vorbildfunktion darf dieses auf keinen Fall relativieren.
[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/451360_Ruf-nach-Todesstrafe-aus-der-Tiroler-Wirtschaft.html
Widerstand ist sinnvoll!
Freitag, 20. April 2012
Mittwoch, 7. März 2012
Fall Karl vs. Rechtsstaat
Unsere Justizministerin lässt sich auch von ihren bisherigen Rückschlägen [1] nicht entmutigen und werkelt munter weiter daran, auch noch die Reste unseres Rechtsstaates zu eliminieren.
Heimlich, still und leise sollen mit einer Novelle zur Strafprozessordnung das Redaktionsgeheimnis sowie die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten, Ärzten, Geistlichen und ähnlichen Berufen ausgehebelt werden. [2] Geht es nach Karl, so kann in Zukunft der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern nicht mehr widersprochen werden, wenn eine Person aus den genannten Berufsgruppen als Beschuldigter geführt wird. Dabei soll nicht wie bisher ein Richter einbezogen werden müssen, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst und mittels "geeigneter Hilfskräfte", welche Aktenteile einzukassieren sind. [3]
Leidvolle Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns, dass dadurch wieder einmal dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet werden. Kein Wunder, dass Juristen und Journalisten auf die Barrikaden steigen. [4] [5] [6] Aber auch alle Parlamentsparteien (ausser natürlich der ÖVP) haben in seltener Übereinstimmung ihre Ablehnung kundgetan. [7]
Und die Frau Minister? Die versucht zu beschwichtigen: "Eh alles so gelaufen wie üblich". Und ausserdem sei die Novelle ja sogar eine Verbesserung für das Berufsgeheimnis. [8]
Seltsam, dass die dadurch Beglückten das offensichtlich *ganz* anders sehen.
Auch die PPÖ sagt: Finger weg vom Berufsgeheimnis - dieser Teil der Novelle gehört weg!
[1] http://derstandard.at/1330389856453/Sparpaket-aufgeweicht-Karl-gibt-nach-Kein-Freikauf-bei-Korruption
[2] http://www.news.at/articles/1210/510/321274/dubiose-plaene-karl-das-aserbaidschan
[3] http://derstandard.at/1330390636120/Karl-will-Anwalts--und-Redaktionsgeheimnis-aushebeln
[4] http://derstandard.at/1330390684464/Aenderung-der-Strafprozessordnung-Aushebelung-des-Redaktions--und-Anwaltsgeheimnisses-befuerchtet
[5] http://derstandard.at/1330390694902/Aushebelung-von-Anwalts--und-Redaktionsgeheimnis-Das-hebelt-die-Verschwiegenheit-voellig-aus
[6] http://derstandard.at/1330390712836/Pressefreiheits-Watchdog-Frau-Karls-Lebendfalle-fuer-JournalistInnen
[7] http://derstandard.at/1330390649011/Reaktion-Jarolim-SPOe-wird-nicht-mitspielen
[8] http://orf.at/stories/2108775/2108777/
Heimlich, still und leise sollen mit einer Novelle zur Strafprozessordnung das Redaktionsgeheimnis sowie die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten, Ärzten, Geistlichen und ähnlichen Berufen ausgehebelt werden. [2] Geht es nach Karl, so kann in Zukunft der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern nicht mehr widersprochen werden, wenn eine Person aus den genannten Berufsgruppen als Beschuldigter geführt wird. Dabei soll nicht wie bisher ein Richter einbezogen werden müssen, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst und mittels "geeigneter Hilfskräfte", welche Aktenteile einzukassieren sind. [3]
Leidvolle Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns, dass dadurch wieder einmal dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet werden. Kein Wunder, dass Juristen und Journalisten auf die Barrikaden steigen. [4] [5] [6] Aber auch alle Parlamentsparteien (ausser natürlich der ÖVP) haben in seltener Übereinstimmung ihre Ablehnung kundgetan. [7]
Und die Frau Minister? Die versucht zu beschwichtigen: "Eh alles so gelaufen wie üblich". Und ausserdem sei die Novelle ja sogar eine Verbesserung für das Berufsgeheimnis. [8]
Seltsam, dass die dadurch Beglückten das offensichtlich *ganz* anders sehen.
Auch die PPÖ sagt: Finger weg vom Berufsgeheimnis - dieser Teil der Novelle gehört weg!
[1] http://derstandard.at/1330389856453/Sparpaket-aufgeweicht-Karl-gibt-nach-Kein-Freikauf-bei-Korruption
[2] http://www.news.at/articles/1210/510/321274/dubiose-plaene-karl-das-aserbaidschan
[3] http://derstandard.at/1330390636120/Karl-will-Anwalts--und-Redaktionsgeheimnis-aushebeln
[4] http://derstandard.at/1330390684464/Aenderung-der-Strafprozessordnung-Aushebelung-des-Redaktions--und-Anwaltsgeheimnisses-befuerchtet
[5] http://derstandard.at/1330390694902/Aushebelung-von-Anwalts--und-Redaktionsgeheimnis-Das-hebelt-die-Verschwiegenheit-voellig-aus
[6] http://derstandard.at/1330390712836/Pressefreiheits-Watchdog-Frau-Karls-Lebendfalle-fuer-JournalistInnen
[7] http://derstandard.at/1330390649011/Reaktion-Jarolim-SPOe-wird-nicht-mitspielen
[8] http://orf.at/stories/2108775/2108777/
Mittwoch, 29. Februar 2012
(Un-)Sicherheitspolizeigesetz und Datenausverkauf
Fast untergegangen im ACTA-Rummel sind die neuesten Beschlüsse unseres Parlamentes.
Dazu zählen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Polizeidatenabkommen mit den USA.
Zum SPG berichtet die "Wiener Zeitung" [1]:
"Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird die erweiterte Gefahrenforschung ausgedehnt. Verdichten sich die Anzeichen auf schwere Gewalt gegen die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit weltanschaulichen oder religiösen Gründen, darf der Verfassungsschutz künftig auch bei Einzelpersonen aktiv werden und observieren."
Das ist ein Etikettenschwindel, denn bei ausreichender Verdachtslage (!) können die Behörden auch jetzt schon tätig werden. [2]
"Ein solches Einschreiten muss vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden"
Der Rechtsschutzbeauftrage ist selbst ein Angehöriger des BMI und daher alles andere als unabhängig. Bei dem derzeitigen Aufkommen an diversen Begehren dürfte der Rechtsschutzbeauftragte auch nicht in der Lage sein, solche Anträge sorgsam zu prüfen. [3]
"In der SPG-Novelle wird zudem der Einsatz von Peilsendern definiert. Wenn der Blickkontakt zu einer observierten Person abreißt, dürfen auch Bezugs- oder Begleitpersonen per Handy geortet werden."
Selbiges gilt auch für (angeblich) suizidgefährdete Personen. Auch hier dürfen unbeteiligte als vermeindliche Begleitpersonen mit überwacht werden. [4] Ausserdem ist nach wie vor keine Information der überwachten Personen vorgeschrieben. [5]
Daraus folgt, dass wegen mangelnder Transparenz und Rechtsschutz sowie unverhältnismässigen Eingreifen in die Privatsphäre diese Gesetzesnovelle abzulehnen ist!
Das Polizeidatenabkommen wiederum wird zu einer Einbahnstraße: Dadurch wird den USA weit mehr Zugriff auf österreichische Daten ermöglichen als umgekehrt - immerhin gerät man in Österreich weit einfacher in Polizeidateien als in den USA.
Zudem gelten US-amerikanische Datenschutzregelungen ausschließlich für US-Bürger. Also könnten US-Datenschutzbeauftragte schon rein gesetzlich kein Auge auf Fingerabdruckanfragen wegen Nichtamerikanern haben, kritisiert der Datenschützer Hans G.Zeger. [6]
Auch dieses Abkommen ist daher aus der Sicht der PPÖ ein Fehler!
Dazu zählen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Polizeidatenabkommen mit den USA.
Zum SPG berichtet die "Wiener Zeitung" [1]:
"Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird die erweiterte Gefahrenforschung ausgedehnt. Verdichten sich die Anzeichen auf schwere Gewalt gegen die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit weltanschaulichen oder religiösen Gründen, darf der Verfassungsschutz künftig auch bei Einzelpersonen aktiv werden und observieren."
Das ist ein Etikettenschwindel, denn bei ausreichender Verdachtslage (!) können die Behörden auch jetzt schon tätig werden. [2]
"Ein solches Einschreiten muss vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden"
Der Rechtsschutzbeauftrage ist selbst ein Angehöriger des BMI und daher alles andere als unabhängig. Bei dem derzeitigen Aufkommen an diversen Begehren dürfte der Rechtsschutzbeauftragte auch nicht in der Lage sein, solche Anträge sorgsam zu prüfen. [3]
"In der SPG-Novelle wird zudem der Einsatz von Peilsendern definiert. Wenn der Blickkontakt zu einer observierten Person abreißt, dürfen auch Bezugs- oder Begleitpersonen per Handy geortet werden."
Selbiges gilt auch für (angeblich) suizidgefährdete Personen. Auch hier dürfen unbeteiligte als vermeindliche Begleitpersonen mit überwacht werden. [4] Ausserdem ist nach wie vor keine Information der überwachten Personen vorgeschrieben. [5]
Daraus folgt, dass wegen mangelnder Transparenz und Rechtsschutz sowie unverhältnismässigen Eingreifen in die Privatsphäre diese Gesetzesnovelle abzulehnen ist!
Das Polizeidatenabkommen wiederum wird zu einer Einbahnstraße: Dadurch wird den USA weit mehr Zugriff auf österreichische Daten ermöglichen als umgekehrt - immerhin gerät man in Österreich weit einfacher in Polizeidateien als in den USA.
Zudem gelten US-amerikanische Datenschutzregelungen ausschließlich für US-Bürger. Also könnten US-Datenschutzbeauftragte schon rein gesetzlich kein Auge auf Fingerabdruckanfragen wegen Nichtamerikanern haben, kritisiert der Datenschützer Hans G.Zeger. [6]
Auch dieses Abkommen ist daher aus der Sicht der PPÖ ein Fehler!
[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/440171_Erweiterte-Gefahrenforschung-wird-breiter.html [2] http://www.ueberwacht.at/geschichte-der-verscharfungen/ [3] http://recht.extrajournal.net/2011/10/21/rechtsanwaltskammer-warnt-vor-novelle-zum-sicherheitspolizeigesetz-rechtsstaat-ausgehohlt-16707/ [4] http://derstandard.at/1330389917960/Sicherheitspolizeigesetz-Anwaelte-wehren-sich-gegen-mehr-Handyortung [5] http://derstandard.at/1329870497288/Sicherheitspolizeigesetz-Daten-Observierter-bleiben-geheim
[6] http://derstandard.at/1326504354048/Brisanter-Datentausch-US-Botschafter-plaediert-fuer-Fingerprint-Vertrag-mit-Oesterreich
Dienstag, 24. Januar 2012
ACTA
Und wieder sollen im Namen des Kampfes gegen Produktpiraterie Bürgerrechte eingeschränkt werden:
Neueste ACTA-Meldung der Futurezone
Dienstag, 27. Dezember 2011
Petition "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen"
Am 16. Dezember hat der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier (SPÖ) dem Parlament eine Petition mit dem Titel "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen" übergeben, welche seit 20. Dezember auch online unterzeichnet werden kann.[1]
Zwar gibt es gesetzliche Regelungen, wonach dem Angeklagten im Fall eines Freispruches Kosten ersetzen zu sind, die Sätze sind jedoch ausgesprochen niedrig (z.B.: max. € 5.000 nach einem Geschworenenverfahren über zwei Instanzen). Bei umfangreicheren Prozessen sind dadurch oft nicht einmal die Kosten für Aktenkopien gedeckt [2], ganz zu schweigen von den Kosten für Anwälte, Gutachter, Reisekosten oder gar Verdienstausfälle. Nicht jeder Bürger besitzt eine Rechtsschutzversicherung welche solche Fälle abdeckt. Daher führen derartige „Gebührenfallen“ zu einer Zweiklassenjustiz, bei der Personen mit geringen Vermögen der Zugang zum Rechtsstaat beträchtlich erschwert, wenn nicht sogar komplett verwehrt wird. Bei länger andauernden Prozessen stehen die Angeklagten nach ihrem Freispruch auch oft vor dem Ruin [3]. Justizministerin Beatrix Karl ist sich zwar des Problems offensichtlich bewusst, weigert sich jedoch hier gegenzusteuern [4]
Ein derartiger Zustand darf in einem modernen Rechtsstaat nicht vorkommen – die entsprechenden Gesetze bzw. Verordnungen gehören dringend abgeändert. Die Piratenpartei Österreichs unterstützt daher die Petition des Abgeordneten Maier und fordert alle mündigen Bürger auf, eine Zustimmungserklärung dafür abzugeben [5]
Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):
Peter Stadlmaier – Justizsprecher
[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Uebersicht
[2] http://derstandard.at/1317019026407/Kosten-Rechtsanwaelte-fuer-sozial-gerechtere-Gerichtsgebuehren
[3] http://www.profil.at/articles/1043/560/280692/justiz-fuer-tier-schuetzer-rechtsstaat-existenzbedrohung [4] http://www.krone.at/krone/object_id__261140/hxcms/
[5] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung
Zwar gibt es gesetzliche Regelungen, wonach dem Angeklagten im Fall eines Freispruches Kosten ersetzen zu sind, die Sätze sind jedoch ausgesprochen niedrig (z.B.: max. € 5.000 nach einem Geschworenenverfahren über zwei Instanzen). Bei umfangreicheren Prozessen sind dadurch oft nicht einmal die Kosten für Aktenkopien gedeckt [2], ganz zu schweigen von den Kosten für Anwälte, Gutachter, Reisekosten oder gar Verdienstausfälle. Nicht jeder Bürger besitzt eine Rechtsschutzversicherung welche solche Fälle abdeckt. Daher führen derartige „Gebührenfallen“ zu einer Zweiklassenjustiz, bei der Personen mit geringen Vermögen der Zugang zum Rechtsstaat beträchtlich erschwert, wenn nicht sogar komplett verwehrt wird. Bei länger andauernden Prozessen stehen die Angeklagten nach ihrem Freispruch auch oft vor dem Ruin [3]. Justizministerin Beatrix Karl ist sich zwar des Problems offensichtlich bewusst, weigert sich jedoch hier gegenzusteuern [4]
Ein derartiger Zustand darf in einem modernen Rechtsstaat nicht vorkommen – die entsprechenden Gesetze bzw. Verordnungen gehören dringend abgeändert. Die Piratenpartei Österreichs unterstützt daher die Petition des Abgeordneten Maier und fordert alle mündigen Bürger auf, eine Zustimmungserklärung dafür abzugeben [5]
Für die Piratenpartei Österreichs (PPÖ):
Peter Stadlmaier – Justizsprecher
[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Uebersicht
[2] http://derstandard.at/1317019026407/Kosten-Rechtsanwaelte-fuer-sozial-gerechtere-Gerichtsgebuehren
[3] http://www.profil.at/articles/1043/560/280692/justiz-fuer-tier-schuetzer-rechtsstaat-existenzbedrohung [4] http://www.krone.at/krone/object_id__261140/hxcms/
[5] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00149/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung
Mittwoch, 21. Dezember 2011
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung
Bei der Vorratsdatenspeicherung sollen alle Verbindungsdaten aller Bürger für mindestens sechs Monate gespeichert werden.
Das bedeutet, dass bei allen Telefonaten die Telefonnummern, die Uhrzeit, die Dauer und bei Mobiltelefonen auch der Standort jedes Gespräches und die ID der verwendeten Geräte aufgezeichnet werden. Im Internet sollen die IP-Adressen und die E-Mail Adressen aller Verbindungen gespeichert werden.
Durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Besonders für Personen, deren Kommunikation besondere Sicherheit erfordert, könnte die Vorratsdatenspeicherung einen gefährlichen Eingriff in die berufliche Bewegungsfreiheit bedeuten (Journalisten, Rechtsanwälte, Mitarbeiter verschiedener NGOs). Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers.
Mit dem Beschluss, in Österreich die Vorratsdatenspeicherung einzuführen - nachdem sie in Deutschland, Bulgarien, Rumänien und Zypern bereits wieder abgeschafft wurde - hat unsere Bundesregierung sämtliche Vernunft über Bord geworfen und ist drauf und dran ein Gesetz zu schaffen, welches nicht nur massiv die Bürgerrechte beeinträchtigt und dessen Umsetzung enorme Kosten verursachen wird, sondern das auch noch gute Chancen hat durch eine bereits anhängige Klage beim EuGH wieder gekippt zu werden.
Wie "Die Presse" [1] und der "Standard" [2] bereits berichteten, wollen Justiz- und Innenministerium die Vorratsdaten auch für Zivilprozesse und die Verfolgung von Kleinstkriminalität auswerten dürfen. Dieser nur durch Zufall an die Öffentlichkeit gedrungene Vorstoß reiht sich nahtlos in eine Reihe vorangegangener Forderungen der beiden Ministerien nach längerer Speicherdauer und geringeren Zugriffshürden ein.
Zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet, wurden ca. 160 Stellungnahmen abgegeben. [3] Sie zeichnen insgesamt ein klares Bild der Ablehnung. Eine Umsetzung muß als bewusste Missachtung der verschiedenen sachkundigen Organisationen und engagierten Bürger gewertet werden. Die Piratenpartei Österreichs hat sich bereits 2009 gegen die VDS ausgesprochen [4] und an dieser Beurteilung hat sich bis heute nichts geändert.
Derzeit gibt es eine neue Möglichkeit gegen die Einführung der VDS einzutreten: Die Plattform "AKVorrat" [5] hat eine Bürgerinitiative gestartet, bei der nicht nur Unterschriften gesammelt werden, sondern -zum ersten mal in der Geschichte der Republik- die Bürger auch online ihre Stimme abgeben können. [6]
Dies ist wahrscheinlich die letzte Gelegenheit, unserer Regierung ein deutliches Zeichen zu setzen um sie von ihrem Vorhaben abzubringen.
Jeder mündige Österreicher sollte daher diese Initiative unterstützen!
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Bürgerrechte,
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Dienstag, 20. Dezember 2011
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